Wann müssen Förderungen eingereicht werden?
Die Förderung muss immer vor Vorhabensbeginn – also bereits in der Planungsphase – eingereicht werden. Bereits begonnene Vorhaben oder auch enstandene bzw. bezahlte Rechnungen sind nicht mehr förderfähig. In einzelnen Fällen oder Förderschemen ist eine nachträgliche Einreichung möglich, aber eher in Ausnahmefällen.
Zuletzt aktualisiert am 03.04.2023 von Marie Theres Panner.